Alten- & KrankenpflegePflege & Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung
DieEigenständigkeiterhalten,individuellePflegeundBetreuungindergewohntenhäuslichenUmgebung sindWunschundAnspruchunsererKunden.DerAmbulanteHauspflegeverbundBremenhatalle Voraussetzungen zu deren Umsetzung geschaffen. EinehoheBedeutunghatfürunsdieengeundübergreifendeZusammenarbeitmitKliniken,Hausärzten, Angehörigen und angrenzenden Bereichen des Sozialmarktes im Interesse unserer Kunden. EinereibungsloseÜbernahmejedesKundenindenhäuslichenBereich–unterBerücksichtigungaller Bedürfnisse – wird durch unser freundliches und geschultes Fachpflegepersonal sicher gestellt. HierbeierstreckensichdieLeistungenaufalleBereichenachdem§37Abs.1SGBV,wieGrundpflege, BehandlungspflegeundhauswirtschaftlicheVersorgungzurVermeidungoderVerkürzungvon Krankenhauspflege.AberselbstverständlichauchaufBehandlungspflegewieMedikamentenabgabe,Injektionen, Verbandswechsel und vieles mehr zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung (§37 Abs.2 SGB V.).FernerbietenwirnatürlichauchalleLeistungenausderPflegeversicherung(SGBXI), u.a. Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsleistungen (nach § 45 SGB XI) an.
Alten- & KrankenpflegePflege & Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung
DieEigenständigkeiterhalten,individuellePflegeundBetreuunginder gewohntenhäuslichenUmgebungsindWunschundAnspruchunserer Kunden.DerAmbulanteHauspflegeverbundBremenhatalle Voraussetzungen zu deren Umsetzung geschaffen. EinehoheBedeutunghatfürunsdieengeundübergreifende ZusammenarbeitmitKliniken,Hausärzten,Angehörigenund angrenzendenBereichendesSozialmarktesimInteresseunserer Kunden. EinereibungsloseÜbernahmejedesKundenindenhäuslichenBereich– unterBerücksichtigungallerBedürfnisse–wirddurchunserfreundliches und geschultes Fachpflegepersonal sicher gestellt. HierbeierstreckensichdieLeistungenaufalleBereichenachdem§37 Abs.1SGBV,wieGrundpflege,Behandlungspflegeund hauswirtschaftlicheVersorgungzurVermeidungoderVerkürzungvon Krankenhauspflege.AberselbstverständlichauchaufBehandlungspflegewie Medikamentenabgabe,Injektionen,Verbandswechselundvielesmehr zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung (§37 Abs.2 SGB V.).FernerbietenwirnatürlichauchalleLeistungen ausderPflegeversicherung(SGBXI),u.a. Verhinderungspflegeundzusätzliche Betreuungsleistungen (nach § 45 SGB XI) an.
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